Die Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung beschließt u. a. über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Auswahl und Bestellung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens sowie über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats.
Der Bund, das Sitzland Baden-Württemberg sowie bedeutende wissenschaftliche Gesellschaften und Verbände sind in diesem Gremium vertreten.